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Meistertitel in der EU

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Meistertitel in der EU

Die EU-Mitgliedsländer sprechen sich dafür aus, den deutschen Meistertitel in der Kategorisierung der Berufsabschlüsse als »Diplom kurzer Ausbildungsgang« einzustufen. Der Meister ist damit höher als ein Befähigungsnachweis und ein Prüfungszeugnis der Sekundarstufe und unterhalb eines Hochschuldiploms und dem »Diplom langer Ausbildungsgang« angesiedelt. In Hessen können Handwerksmeister bereits seit 2005
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